Mineralölsteuer in der Allgemeinen Luftfahrt
Von der Mineralölsteuer sind alle befreit - außer "Privatpiloten". Sie zahlen, ohne irgendeinen Nutzen davon
zu haben. |
1 Liter Flugbenzin (100LL) kostet in Deutschland ca. EUR
2,60 (Stand: 06/2008)
Lt. Mineralöl - Steuergesetz 1995 , §4.(1) gilt die Befreiung für Mineralöl, das als Luftfahrt -
Betriebsstoff für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige
gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrtzeuges entgeltlich erbracht werden, aus Steuer- oder
Zollagern abgegeben wird.
Eine Mineralölsteuer für "Flugbenzin" zahlen nur die Privatpiloten, nämlich 0,72/Ltr. Im Gegensatz
zur Mineralölsteuer beim "Autobenzin" müssen die Privatpiloten zahlen, ohne irgendeinen Nutzen davon zu haben.
Der Staat baut keine Flugplätze für die Allgemeine Luftfahrt. Piloten müssen ihre Infrastruktur über
Landegebühren etc. selbst bezahlen.
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